Stand: Juni 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Holeria und den auf der Plattform registrierten Händlern.
Betreiber und Inhaber der Plattform ist derzeit:
Klug modernisiert & berät
Inhaber: Georg Klug
Ubaldstraße 7
63820 Elsenfeld
Holeria stellt eine digitale Plattform zur Verfügung, über die Händler ihre Produkte präsentieren und Kunden Vorbestellungen zur Abholung aufgeben können.
Holeria ist kein Verkäufer der angebotenen Waren.
Kaufverträge kommen ausschließlich zwischen Händler und Kunde zustande.
Die Registrierung ist ausschließlich Gewerbetreibenden gestattet.
Der Händler versichert die Richtigkeit sämtlicher Angaben.
Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.
4.1 Holeria-Provision
Für jede erfolgreich abgeschlossene Bestellung erhält Holeria eine Vermittlungsprovision.
Die Provision beträgt gemäß individueller Vereinbarung zwischen:
• 5 % und 8 % des Netto-Warenwertes.
Maßgeblich ist die jeweils vereinbarte Händlerkategorie.
4.2 Zahlungsabwicklung
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Mollie.
Holeria kann Zahlungen im Namen der Händler entgegennehmen und nach Abzug der vereinbarten Provision an den Händler auszahlen.
4.3 Transaktionsgebühren
Zusätzlich zur Holeria-Provision fallen Transaktionskosten des Zahlungsdienstleisters an.
Diese Kosten werden dem Händler belastet.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der vom Kunden gewählten Zahlungsart.
Aktuell unterstützte Zahlungsarten:
• Visa — ca. 1,8 % + 0,25 €
• Mastercard — ca. 1,8 % + 0,25 €
• Apple Pay — Gebühren der hinterlegten Karte
• Google Pay — Gebühren der hinterlegten Karte
• PayPal — gemäß aktuellem Mollie-Tarif
• Wero — gemäß aktuellem Mollie-Tarif
• Girocard / EC-Karte vor Ort — abhängig vom Terminalanbieter
*Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Konditionen von Mollie.
Gebührenänderungen des Zahlungsdienstleisters berechtigen Holeria zur entsprechenden Anpassung.
4.4 Auszahlung
Auszahlungen erfolgen gemäß dem jeweils vereinbarten Abrechnungsmodell.
Holeria kann folgende Modelle anbieten:
• tägliche Auszahlung
• wöchentliche Auszahlung
• monatliche Auszahlung
Der Händler erhält eine nachvollziehbare Abrechnung.
Der Händler verpflichtet sich:
• ausschließlich rechtmäßige Waren anzubieten
• korrekte Preise anzugeben
• Produktbeschreibungen aktuell zu halten
• Bestellungen fristgerecht bereitzustellen
• gesetzliche Kennzeichnungspflichten einzuhalten
• Jugendschutzbestimmungen einzuhalten
• Lebensmittelrecht einzuhalten
Der Händler ist allein verantwortlich für:
• Produktsicherheit
• Hygiene
• Kühlketten
• Allergenkennzeichnung
• Herkunftskennzeichnung
• Lebensmittelsicherheit
Holeria übernimmt keinerlei Verantwortung für die Beschaffenheit der angebotenen Lebensmittel.
Der Händler verpflichtet sich, bestätigte Bestellungen bereitzuhalten.
Individuell angefertigte Produkte gelten mit Beginn der Herstellung als verbindlich bestellt.
Der Händler kann Vorbestellfristen festlegen.
Wird eine Ware nicht abgeholt, bleibt der Anspruch des Händlers auf Vergütung unberührt.
Bei verderblichen Waren besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatzlieferung.
Holeria haftet nicht für Schäden aufgrund nicht abgeholter Waren.
Kunden dürfen Händler bewerten.
Manipulationen von Bewertungen sind untersagt.
Holeria kann Bewertungen prüfen und entfernen.
Der Händler verarbeitet Kundendaten ausschließlich zur Vertragsabwicklung.
Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Die DSGVO ist einzuhalten.
Der Händler haftet insbesondere für:
• Produktmängel
• Gewährleistung
• Produkthaftung
• Lebensmittelsicherheit
• Kennzeichnungspflichten
• Wettbewerbsverstöße
• Steuerpflichten
Der Händler stellt Holeria von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund:
• fehlerhafter Produkte
• Rechtsverletzungen
• Datenschutzverstößen
• Verstößen gegen Lebensmittelrecht
gegen Holeria geltend gemacht werden.
Holeria haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Holeria nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Holeria übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Anzahl von Bestellungen.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Kündigungsfrist:
• 30 Tage zum Monatsende.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Holeria kann Händlerkonten sperren bei:
• Gesetzesverstößen
• Betrugsverdacht
• Manipulationen
• wiederholten Kundenbeschwerden
• Zahlungsverzug
Holeria ist berechtigt, diese AGB mit angemessener Frist anzupassen.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Holeria.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.